Der Leitfaden des BMFSFJ stellt eine verpflichtende gesundheitliche Beratung als unterstützendes und vertrauensbasiertes Angebot dar, verschleiert dabei jedoch sowohl die Missstände in der Prostitution selbst, als auch die Umstände, die zur Aufnahme dieser Tätigkeit geführt haben sowie den tatsächlichen Zwangscharakter der Beratung selbst, da sie Voraussetzung für die legale Ausübung der Tätigkeit ist.
Darüber hinaus individualisiert er systemische Probleme, indem er Risiken primär auf persönliches Verhalten wie Hygiene, Sexualpraktiken oder Drogenkonsum zurückführt, während er strukturelle Ursachen, wie ökonomischer Druck, migrationspolitische Zwänge oder prekäre Arbeitsbedingungen weitgehend ausblendet. Dies führt zu einer impliziten Verantwortungsverschiebung auf die betroffenen Personen.
Trotz gegenteiliger Zielsetzung reproduziert er eine gesellschaftliche Stigmatisierung, indem er prostituierte Frauen als regulierungsbedürftige Gruppe behandelt, die spezifischer Überwachung und Beratungpflicht unterliegt. Aus den aufgeführten Informationen und Ratschlägen geht hervor, dass es sich hierbei um einen zutiefst vulnerablen und kriminogenen Bereich handelt.
Im Einzelnen sei hingewiesen auf:
• allein 15 Seiten mit Aufzählung der möglichen gesundheitlichen Gefahren (S. 34 -48: In welch anderer Erwerbstätigkeit gibt es so etwas noch einmal?),
• eher von Zuhälterseite erwartbare Überlebensempfehlungen, wie keine langen Ketten oder Schals/Tücher zu tragen, oder im Notfall die Schuhe auszuziehen und entgegen der Fahrtrichtung wegzulaufen (S. 50).
• Hinweise zum offensichtlich durchgehend verbreiteten Drogenmissbrauch und zu illegalen Drogen (S. 58 – 61: „Drogengebrauch ist in der Prostitution in unterschiedlicher Ausprägung an der Tagesordnung. Nicht alle Prostituierten konsumieren regelmäßig, aber fast alle konsumieren Drogen oder Alkohol in unterschiedlichem Ausmaß.“)
Hinzu kommt der bereits eingangs genannte grundlegende Zielkonflikt zwischen Hilfe und Kontrolle, da die Beratung gleichzeitig als unterstützende Maßnahme und als Teil eines ordnungsrechtlichen Systems fungiert, was das notwendige Vertrauensverhältnis untergräbt und die Offenheit der Beteiligten einschränkt.
Schließlich bleibt deren Perspektive nur unzureichend berücksichtigt, da keine echte partizipative Mitgestaltung erkennbar ist. Hierdurch wird deutlich, dass die formulierten Informationen, Vorschläge und Maßnahmen keine tiefgreifende Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen bewirken können, sondern vielmehr bestehende Macht- und Kontrollstrukturen eines lebensgefährdenden Ausbeutungssystem stabilisieren und legitimieren helfen.
