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Verfassungsrechtliches Gutachten bestätigt: Deutsche Prostitutions-Gesetzgebung verstößt gegen das Grundgesetz.

Das aktuelle Rechtsgutachten „Sexkauf – eine rechtliche und ethische Untersuchung“ zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Prostitutionsgesetzes (2002) und des Prostituiertenschutzgesetzes (2016) kommt zu dem Ergebnis:

 

* die liberale Prostitutionsgesetzgebung in Deutschland verstößt gegen Grundgesetz-Artikel 1, nach dem die Würde des Menschen unantastbar ist - und der Staat die Verpflichtung hat, diese zu achten und zu schützen.

 

* der Staat muss jetzt tätig werden und die Gesetzgebung zur Prostitution ändern. Anderenfalls würde er gegen den ersten Artikel seiner eigenen Verfassung verstoßen. [IB]


Das verfassungsrechtliche Gutachten „Sexkauf- eine rechtliche und ethische Untersuchung“ wurde am 5. Oktober 2022 – am Internationalen Tag gegen Prostitution -  bei einer Veranstaltung des Ostalb-Bündnisses in Schwäbisch Gmünd erstmalig vorgestellt. Die beiden renommierten Gutachter - Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger und Sozialethikerin Prof. Dr. Elke Mack - kritisieren vor allem, dass es bei der Gesetzgebung von 2002 und 2016 unterlassen wurde, die Auswirkungen auf die Menschenwürde zu prüfen. Darüber hinaus habe es damals eine „vorschnelle Annahme der Freiwilligkeit“ gegeben - auch hier fehle eine Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse. Der Gesetzgeber habe "Unrecht billigend in Kauf" genommen, denn es gebe keinerlei Garantie auf die Autonomie der betroffenen Menschen in der Prostitution.

 

Die Professoren Mack und Rommelfanger kommen in dem verfassungsrechtlichen Gutachten zu dem vernichtenden Urteil: Die Prostitution wurde in Deutschland „vorschnell legalisiert, ohne Prüfung der menschenrechtlichen Folgen für die Menschen in der Prostitution.“

 

Die beiden Gutachter haben das Thema Prostitution in Deutschland aus unterschiedlichen Perspektiven bearbeitet: Prof. Dr. Elke Mack ist Sozialethikerin sowie Volkswirtin und hat einen Lehrstuhl für Sozialwissenschaft an der Universität Erfurt inne. Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger ist Staats-, Verfassung- und Verwaltungsrechtler. Er war Staatsanwalt sowie später Mitglied am Thüringer Verfassungsgerichtshof und ist Gründungsrektor der Hochschule für Polizei in Sachsen.

 

Beide Experten haben sich seit Langem mit dem Thema Prostitution in Deutschland auseinandergesetzt, den Weg der Gesetzgebungsverfahren untersucht - und deren konkrete Umsetzung.

 

Fazit der Gutachter: Nur ein Sexkaufverbot kann den - im Grundgesetz an erster Stelle verankerten - Schutz der Menschenwürde garantieren.

 

Das Deutsche Institut für angewandte Kriminalitätsanalyse (DIAKA) steht hinter dem verfassungsrechtlichen Gutachten und veröffentlicht hier offiziell als Zusammenfassung die 12 grundlegenden Ergebnisse:

 

► www.diaka.org/rechtsgutachten-prostitution

 

Der gesamte Text erscheint Anfang 2023 als Buch im Nomos Verlag.

 

„Das Gutachten ist ein Meilenstein im Ringen um eine vernünftige und menschenwürdige Prostitutionsgesetzgebung in Deutschland“, so DIAKA-Gründungsmitglied, Geschäftsführerin des Ostalb-Bündnis gegen Menschenhandel und (Zwangs-)Prostitution sowie Mit-Initiatorin des Gutachtens Marietta Hageney.

 

Bei der öffentlichen Vorstellung des verfassungsrechtlichen Gutachtens am 5. Oktober 2022 nahmen die Bundestagsabgeordneten Leni Breymaier (SPD) und Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) an der Debatte mit Justiz, Polizei und Politik in Schwäbisch Gmünd Teil. Nachdem Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger mit seinem Vortrag das aktuelle Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit der deutschen Prostitutionsgesetzgebung vorgestellt hatte, berichtete Kriminaloberrat a.D. und DIAKA Vorstand Helmut Sporer aus der Sicht der Polizei. Auch er kommt aus Erfahrung zu dem Schluss: "Das seit 20 Jahren bestehende System ist untauglich, es produziert täglich neue Opfer. Wir brauchen einen generellen Richtungswechsel in der Deutschen Prostitutionspolitik.“

 

DIAKA, das "Deutsche Institut für angewandte Kriminalitätsanalyse“, wurde Anfang 2022 in München von Expertinnen und Experten aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen gegründet. Die Institutsarbeit umfasst Politikberatung, Schulung und Öffentlichkeitsarbeit – mit dem Ziel einer Gesellschaft frei von Menschenhandel und damit verbundener sexualisierter Gewalt.

Foto: Peter Stephan
Foto: Peter Stephan

Auf dem Foto (v.l.n.r.): Elke Heer (Beauftragte für Chancengleichheit der Stadt Schwäbisch Gmünd), Helmut Sporer (Kriminaloberrat a.D., Vorstand DIAKA), Leni Breymaier (Mitglied des Bundestages, SPD), Gisela Stephan (Frauen Union Schwäbisch Gmünd), Anja Meinhardt (Justice in Motion), Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger, Elisabeth Winkelmeier-Becker (Mitglied des Bundestages, CDU), Marietta Hageney (Geschäftsstellenleiterin Ostalb-Bündnis, Gründungsmitglied DIAKA).


Für weitere Informationen, Anfragen und Interviews stehen die Expertinnen und Experten des Deutschen Instituts für angewandte Kriminalitätsanalyse - DIAKA gern zur Verfügung.

 

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